Topic : Das Bürgerliche Gesetzbuch Author : Ulli Gruszka Version : BGB.HYP 2.0 (21/05/95) Subject : Sachtexte Nodes : 2530 Index Size : 56970 HCP-Version : 3 Compiled on : Atari @charset : atarist @lang : @default : @help : Hilfe @options : -i -n -s +z -t4 @width : 75 View Ref-File§ 724 Ist eine Gesellschaft für die Lebenszeit eines Gesellschafters eingegangen, so kann sie in gleicher Weise gekündigt werden wie eine für unbestimmte Zeit eingegangene Gesellschaft. Dasselbe gilt, wenn eine Gesellschaft nach dem Ablaufe der bestimmten Zeit stillschweigend fortgesetzt wird.