•  Back 
  •  Verwahrung 
  •  Index 
  •  Tree View 
  •  Cross references 
  •  Hilfe 
  •  Show info about hypertext 
  •  View a new file 
Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
Nodes       : 2530
Index Size  : 56970
HCP-Version : 3
Compiled on : Atari
@charset    : atarist
@lang       : 
@default    : 
@help       : Hilfe
@options    : -i -n -s +z -t4
@width      : 75
View Ref-File§ 696

    Der Verwahrer kann, wenn eine Zeit für die Aufbewahrung nicht
    bestimmt ist, jederzeit die Rücknahme der hinterlegten Sache
    verlangen. Ist eine Zeit bestimmt, so kann er die vorzeitige
    Rücknahme nur verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.