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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 685

(1) Dem Geschäftsführer steht ein Anspruch nicht zu, wenn er nicht die
    Absicht hatte, von dem Geschäftsherrn Ersatz zu verlangen.

(2) Gewähren Eltern oder Voreltern ihren Abkömmlingen oder diese jenen
    Unterhalt, so ist im Zweifel anzunehmen, daß die Absicht fehlt, von
    dem Empfänger Ersatz zu verlangen.