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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 682

    Ist der Geschäftsführer geschäftsunfähig oder in der
    Geschäftsfähigkeit beschränkt, so ist er nur nach den Vorschriften
    über den Schadensersatz wegen unerlaubter Handlungen und über die
    Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verantwortlich.