•  Back 
  •  Geschäftsführung ohne Auftrag 
  •  Index 
  •  Tree View 
  •  Cross references 
  •  Hilfe 
  •  Show info about hypertext 
  •  View a new file 
Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
Nodes       : 2530
Index Size  : 56970
HCP-Version : 3
Compiled on : Atari
@charset    : atarist
@lang       : 
@default    : 
@help       : Hilfe
@options    : -i -n -s +z -t4
@width      : 75
View Ref-File§ 679

    Ein der Geschäftsführung entgegenstehender Wille des Geschäftsherrn
    kommt nicht in Betracht, wenn ohne die Geschäftsführung eine Pflicht
    des Geschäftsherrn, deren Erfüllung im öffentlichen Interesse liegt,
    oder eine gesetzliche Unterhaltspflicht des Geschäftsherrn nicht
    rechtzeitig erfüllt werden würde.