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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 651f

(1) Beruht der Mangel der Reise auf einem Umstand, den der
    Reiseveranstalter zu vertreten hat, so kann der Reisende unbeschadet
    der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung
    verlangen.

(2) Wird die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt, so kann der
    Reisende auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine
    angemessene Entschädigung in Geld verlangen.