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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 643

    Der Unternehmer ist im Falle des § 642 berechtigt, dem Besteller zur
    Nachholung der Handlung eine angemessene Frist mit der Erklärung zu
    bestimmen, daß er den Vertrag kündige, wenn die Handlung nicht bis
    zum Ablaufe der Frist vorgenommen werde. Der Vertrag gilt als
    aufgehoben, wenn nicht die Nachholung bis zum Ablaufe der Frist
    erfolgt.