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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 632

(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die
    Herstellung des Werkes den Umständen nach nur gegen eine Vergütung
    zu erwarten ist.

(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen
    einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die
    übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.