•  Back 
  •  Dienstvertrag 
  •  Index 
  •  Tree View 
  •  Cross references 
  •  Hilfe 
  •  Show info about hypertext 
  •  View a new file 
Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
Nodes       : 2530
Index Size  : 56970
HCP-Version : 3
Compiled on : Atari
@charset    : atarist
@lang       : 
@default    : 
@help       : Hilfe
@options    : -i -n -s +z -t4
@width      : 75
View Ref-File§ 630

    Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der
    Verpflichtete von dem anderen Teile ein schriftliches Zeugnis über
    das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. Das Zeugnis ist auf
    Verlangen auf die Leistungen und die Führung im Dienste zu
    erstrecken.