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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 597

    Gibt der Pächter die Pachtsache nach Beendigung des
    Pachtverhältnisses nicht zurück, so kann der Verpächter für die
    Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung den vereinbarten Pachtzins
    verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht
    ausgeschlossen.