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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 594c

    Ist der Pächter berufsunfähig im Sinne der Vorschriften der
    gesetzlichen Rentenversicherung geworden, so kann er das
    Pachtverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist
    kündigen, wenn der Verpächter der Überlassung der Pachtsache zur
    Nutzung an einen Dritten, der eine ordnungsmäßige Bewirtschaftung
    gewährleistet, widerspricht. Eine abweichende Vereinbarung ist
    unwirksam.