Topic : Das Bürgerliche Gesetzbuch Author : Ulli Gruszka Version : BGB.HYP 2.0 (21/05/95) Subject : Sachtexte Nodes : 2530 Index Size : 56970 HCP-Version : 3 Compiled on : Atari @charset : atarist @lang : @default : @help : Hilfe @options : -i -n -s +z -t4 @width : 75 View Ref-File§ 572 Hat der Mieter des veräußerten Grundstücks dem Vermieter für die Erfüllung seiner Verpflichtungen Sicherheit geleistet, so tritt der Erwerber in die dadurch begründeten Rechte ein. Zur Rückgewähr der Sicherheit ist er nur verpflichtet, wenn sie ihm ausgehändigt wird oder wenn er dem Vermieter gegenüber die Verpflichtung zur Rückgewähr übernimmt.