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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 572

    Hat der Mieter des veräußerten Grundstücks dem Vermieter für die
    Erfüllung seiner Verpflichtungen Sicherheit geleistet, so tritt der
    Erwerber in die dadurch begründeten Rechte ein. Zur Rückgewähr der
    Sicherheit ist er nur verpflichtet, wenn sie ihm ausgehändigt wird
    oder wenn er dem Vermieter gegenüber die Verpflichtung zur
    Rückgewähr übernimmt.