•  Back 
  •  Miete 
  •  Index 
  •  Tree View 
  •  Cross references 
  •  Hilfe 
  •  Show info about hypertext 
  •  View a new file 
Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
Nodes       : 2530
Index Size  : 56970
HCP-Version : 3
Compiled on : Atari
@charset    : atarist
@lang       : 
@default    : 
@help       : Hilfe
@options    : -i -n -s +z -t4
@width      : 75
View Ref-File§ 544

    Ist eine Wohnung oder ein anderer zum Aufenthalte von Menschen
    bestimmter Raum so beschaffen, daß die Benutzung mit einer
    erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist, so kann der
    Mieter das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
    kündigen, auch wenn er die gefahrbringende Beschaffenheit bei dem
    Abschlusse des Vertrags gekannt oder auf die Geltendmachung der ihm
    wegen dieser Beschaffenheit zustehenden Rechte verzichtet hat.