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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 532

    Der Widerruf ist ausgeschlossen, wenn der Schenker dem Beschenkten
    verziehen hat oder wenn seit dem Zeitpunkt, in welchem der
    Widerrufsberechtigte von dem Eintritte der Voraussetzungen seines
    Rechtes Kenntnis erlangt hat, ein Jahr verstrichen ist. Nach dem
    Tode des Beschenkten ist der Widerruf nicht mehr zulässig.