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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 489

    Ist über den Anspruch auf Wandelung ein Rechtsstreit anhängig, so
    ist auf Antrag der einen oder der anderen Partei die öffentliche
    Versteigerung des Tieres und die Hinterlegung des Erlöses durch
    einstweilige Verfügung anzuordnen, sobald die Besichtigung des
    Tieres nicht mehr erforderlich ist.