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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 469

    Sind von mehreren verkauften Sachen nur einzelne mangelhaft, so kann
    nur in Ansehung dieser Wandelung verlangt werden, auch wenn ein
    Gesamtpreis für alle Sachen festgesetzt ist. Sind jedoch die Sachen
    als zusammengehörend verkauft, so kann jeder Teil verlangen, daß die
    Wandelung auf alle Sachen erstreckt wird, wenn die mangelhaften
    Sachen nicht ohne Nachteil für ihn von den übrigen getrennt werden
    können.