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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 466

    Behauptet der Käufer dem Verkäufer gegenüber einen Mangel der Sache,
    so kann der Verkäufer ihn unter dem Erbieten zur Wandelung und unter
    Bestimmung einer angemessenen Frist zur Erklärung darüber
    auffordern, ob er Wandelung verlange. Die Wandelung kann in diesem
    Falle nur bis zum Ablaufe der Frist verlangt werden.