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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 463

    Fehlt der verkauften Sache zur Zeit des Kaufes eine zugesicherte
    Eigenschaft, so kann der Käufer statt der Wandelung oder der
    Minderung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Das gleiche
    gilt, wenn der Verkäufer einen Fehler arglistig verschwiegen hat.