•  Back 
  •  Erfüllung 
  •  Index 
  •  Tree View 
  •  Cross references 
  •  Hilfe 
  •  Show info about hypertext 
  •  View a new file 
Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
Nodes       : 2530
Index Size  : 56970
HCP-Version : 3
Compiled on : Atari
@charset    : atarist
@lang       : 
@default    : 
@help       : Hilfe
@options    : -i -n -s +z -t4
@width      : 75
View Ref-File§ 367

(1) Hat der Schuldner außer der Hauptleistung Zinsen und Kosten zu
    entrichten, so wird eine zur Tilgung der ganzen Schuld nicht
    ausreichende Leistung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen
    und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet.

(2) Bestimmt der Schuldner eine andere Anrechnung, so kann der Gläubiger
    die Annahme der Leistung ablehnen.