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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 361

    Ist in einem gegenseitigen Vertrage vereinbart, daß die Leistung des
    einen Teiles genau zu einer festbestimmten Zeit oder innerhalb einer
    festbestimmten Frist bewirkt werden soll, so ist im Zweifel
    anzunehmen, daß der andere Teil zum Rücktritte berechtigt sein soll,
    wenn die Leistung nicht zu der bestimmten Zeit oder innerhalb der
    bestimmten Frist erfolgt.