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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 332

    Hat sich der Versprechensempfänger die Befugnis vorbehalten, ohne
    Zustimmung des Versprechenden an die Stelle des in dem Vertrage
    bezeichneten Dritten einen anderen zu setzen, so kann dies im
    Zweifel auch in einer Verfügung von Todes wegen geschehen.