•  Back 
  •  Begründung. Inhalt des Vertrags 
  •  Index 
  •  Tree View 
  •  Cross references 
  •  Hilfe 
  •  Show info about hypertext 
  •  View a new file 
Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
Nodes       : 2530
Index Size  : 56970
HCP-Version : 3
Compiled on : Atari
@charset    : atarist
@lang       : 
@default    : 
@help       : Hilfe
@options    : -i -n -s +z -t4
@width      : 75
View Ref-File§ 317

(1) Ist die Bestimmung der Leistung einem Dritten überlassen, so ist im
    Zweifel anzunehmen, daß sie nach billigem Ermessen zu treffen ist.

(2) Soll die Bestimmung durch mehrere Dritte erfolgen, so ist im Zweifel
    Übereinstimmung aller erforderlich; soll eine Summe bestimmt werden,
    so ist, wenn verschiedene Summen bestimmt werden, im Zweifel die
    Durchschnittssumme maßgebend.