•  Back 
  •  Begründung. Inhalt des Vertrags 
  •  Index 
  •  Tree View 
  •  Cross references 
  •  Hilfe 
  •  Show info about hypertext 
  •  View a new file 
Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
Nodes       : 2530
Index Size  : 56970
HCP-Version : 3
Compiled on : Atari
@charset    : atarist
@lang       : 
@default    : 
@help       : Hilfe
@options    : -i -n -s +z -t4
@width      : 75
View Ref-File§ 312

(1) Ein Vertrag über den Nachlaß eines noch lebenden Dritten ist
    nichtig. Das gleiche gilt von einem Vertrag über den Pflichtteil
    oder ein Vermächtnis aus dem Nachlaß eines noch lebenden Dritten.

(2) Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf einen Vertrag, der
    unter künftigen gesetzlichen Erben über den gesetzlichen Erbteil
    oder den Pflichtteil eines von ihnen geschlossen wird. Ein solcher
    Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung.