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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 305

    Zur Begründung eines Schuldverhältnisses durch Rechtsgeschäft sowie
    zur Änderung des Inhalts eines Schuldverhältnisses ist ein Vertrag
    zwischen den Beteiligten erforderlich, soweit nicht das Gesetz ein
    anderes vorschreibt.