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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 298

    Ist der Schuldner nur gegen eine Leistung des Gläubigers zu leisten
    verpflichtet, so kommt der Gläubiger in Verzug, wenn er zwar die
    angebotene Leistung anzunehmen bereit ist, die verlangte
    Gegenleistung aber nicht anbietet.