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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 250

    Der Gläubiger kann dem Ersatzpflichtigen zur Herstellung eine
    angemessene Frist mit der Erklärung bestimmen, daß er die
    Herstellung nach dem Ablaufe der Frist ablehne. Nach dem Ablaufe der
    Frist kann der Gläubiger den Ersatz in Geld verlangen, wenn nicht
    die Herstellung rechtzeitig erfolgt; der Anspruch auf die
    Herstellung ist ausgeschlossen.