•  Back 
  •  Sicherheitsleistung 
  •  Index 
  •  Tree View 
  •  Cross references 
  •  Hilfe 
  •  Show info about hypertext 
  •  View a new file 
Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
Nodes       : 2530
Index Size  : 56970
HCP-Version : 3
Compiled on : Atari
@charset    : atarist
@lang       : 
@default    : 
@help       : Hilfe
@options    : -i -n -s +z -t4
@width      : 75
View Ref-File§ 237

    Mit einer beweglichen Sache kann Sicherheit nur in Höhe von zwei
    Dritteilen des Schätzungswerts geleistet werden. Sachen, deren
    Verderb zu besorgen oder deren Aufbewahrung mit besonderen
    Schwierigkeiten verbunden ist, können zurückgewiesen werden.