•  Back 
  •  Ausübung der Rechte. Selbstverteidigung. Selbsthilfe 
  •  Index 
  •  Tree View 
  •  Cross references 
  •  Hilfe 
  •  Show info about hypertext 
  •  View a new file 
Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
Nodes       : 2530
Index Size  : 56970
HCP-Version : 3
Compiled on : Atari
@charset    : atarist
@lang       : 
@default    : 
@help       : Hilfe
@options    : -i -n -s +z -t4
@width      : 75
View Ref-File§ 231

    Wer eine der im § 229 bezeichneten Handlungen in der irrigen Annahme
    vornimmt, daß die für den Ausschluß der Widerrechtlichkeit
    erforderlichen Voraussetzungen vorhanden seien, ist dem anderen
    Teile zum Schadensersatze verpflichtet, auch wenn der Irrtum nicht
    auf Fahrlässigkeit beruht.