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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 193

    Ist an einem bestimmten Tag oder innerhalb einer Frist eine
    Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt
    der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag,
    einen am Erklärungs- oder Leistungsorte staatlich anerkannten
    allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle
    eines solchen Tages der nächste Werktag.