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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 187

(1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf
    eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der
    Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das
    Ereignis oder der Zeitpunkt fällt.

(2) Ist der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende
    Zeitpunkt, so wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist
    mitgerechnet. Das gleiche gilt von dem Tage der Geburt bei der
    Berechnung des Lebensalters.