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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 137

    Die Befugnis zur Verfügung über ein veräußerliches Recht kann nicht
    durch Rechtsgeschäft ausgeschlossen oder beschränkt werden. Die
    Wirksamkeit einer Verpflichtung, über ein solches Recht nicht zu
    verfügen, wird durch diese Vorschrift nicht berührt.