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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 112

(1) Ermächtigt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Vormund-
    schaftsgerichts den Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines
    Erwerbsgeschäfts, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte
    unbeschränkt geschäftsfähig, welche der Geschäftsbetrieb mit sich
    bringt. Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, zu denen der Vertreter der
    Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bedarf.

(2) Die Ermächtigung kann von dem Vertreter nur mit Genehmigung des
    Vormundschaftsgerichts zurückgenommen werden.