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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 111

    Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das der Minderjährige ohne die
    erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vornimmt, ist
    unwirksam. Nimmt der Minderjährige mit dieser Einwilligung ein
    solches Rechtsgeschäft einem anderen gegenüber vor, so ist das
    Rechtsgeschäft unwirksam, wenn der Minderjährige die Einwilligung
    nicht in schriftlicher Form vorlegt und der andere das Rechts-
    geschäft aus diesem Grunde unverzüglich zurückweist. Die Zurück-
    weisung ist ausgeschlossen, wenn der Vertreter den anderen von der
    Einwilligung in Kenntnis gesetzt hatte.