•  Back 
  •  Geschäftsfähigkeit 
  •  Index 
  •  Tree View 
  •  Cross references 
  •  Hilfe 
  •  Show info about hypertext 
  •  View a new file 
Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
Nodes       : 2530
Index Size  : 56970
HCP-Version : 3
Compiled on : Atari
@charset    : atarist
@lang       : 
@default    : 
@help       : Hilfe
@options    : -i -n -s +z -t4
@width      : 75
View Ref-File§ 109

(1) Bis zur Genehmigung des Vertrags ist der andere Teil zum Widerrufe
    berechtigt. Der Widerruf kann auch dem Minderjährigen gegenüber
    erklärt werden.

(2) Hat der andere Teil die Minderjährigkeit gekannt, so kann er nur
    widerrufen, wenn der Minderjährige der Wahrheit zuwider die
    Einwilligung des Vertreters behauptet hat; er kann auch in diesem
    Falle nicht widerrufen, wenn ihm das Fehlen der Einwilligung bei dem
    Abschlusse des Vertrags bekannt war.