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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 2195

    Die Unwirksamkeit einer Auflage hat die Unwirksamkeit der unter der
    Auflage gemachten Zuwendung nur zur Folge, wenn anzunehmen ist, daß
    der Erblasser die Zuwendung nicht ohne die Auflage gemacht haben
    würde.