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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 2186

    Ist ein Vermächtnisnehmer mit einem Vermächtnis oder einer Auflage
    beschwert, so ist er zur Erfüllung erst dann verpflichtet, wenn er
    die Erfüllung des ihm zugewendeten Vermächtnisses zu verlangen
    berechtigt ist.