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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 2183

    Ist eine nur der Gattung nach bestimmte Sache vermacht, so kann der
    Vermächtnisnehmer, wenn die geleistete Sache mangelhaft ist,
    verlangen, daß ihm an Stelle der mangelhaften Sache eine mangelfreie
    geliefert wird. Hat der Beschwerte einen Fehler arglistig
    verschwiegen, so kann der Vermächtnisnehmer statt der Lieferung
    einer mangelfreien Sache Schadensersatz wegen Nichterfüllung
    verlangen. Auf diese Ansprüche finden die für die Gewährleistung
    wegen Mängel einer verkauften Sache geltenden Vorschriften
    entsprechende Anwendung.