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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 2148

    Sind mehrere Erben oder mehrere Vermächtnisnehmer mit demselben
    Vermächtnisse beschwert, so sind im Zweifel die Erben nach dem
    Verhältnisse der Erbteile, die Vermächtnisnehmer nach dem
    Verhältnisse des Wertes der Vermächtnisse beschwert.