•  Back 
  •  Erbeinsetzung 
  •  Index 
  •  Tree View 
  •  Cross references 
  •  Hilfe 
  •  Show info about hypertext 
  •  View a new file 
Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
Nodes       : 2530
Index Size  : 56970
HCP-Version : 3
Compiled on : Atari
@charset    : atarist
@lang       : 
@default    : 
@help       : Hilfe
@options    : -i -n -s +z -t4
@width      : 75
View Ref-File§ 2088

(1) Hat der Erblasser nur einen Erben eingesetzt und die Einsetzung auf
    einen Bruchteil der Erbschaft beschränkt, so tritt in Ansehung des
    übrigen Teiles die gesetzliche Erbfolge ein.

(2) Das gleiche gilt, wenn der Erblasser mehrere Erben unter
    Beschränkung eines jeden auf einen Bruchteil eingesetzt hat und die
    Bruchteile das Ganze nicht erschöpfen.