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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 2014

    Der Erbe ist berechtigt, die Berichtigung einer
    Nachlaßverbindlichkeit bis zum Ablaufe der ersten drei Monate nach
    der Annahme der Erbschaft, jedoch nicht über die Errichtung des
    Inventars hinaus, zu verweigern.