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  •  Inventarerrichtung. Unbeschränkte Haftung des Erben 
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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 2005

(1) Führt der Erbe absichtlich eine erhebliche Unvollständigkeit der im
    Inventar enthaltenen Angabe der Nachlaßgegenstände herbei oder
    bewirkt er in der Absicht, die Nachlaßgläubiger zu benachteiligen,
    die Aufnahme einer nicht bestehenden Nachlaßverbindlichkeit, so
    haftet er für die Nachlaßverbindlichkeiten unbeschränkt. Das gleiche
    gilt, wenn er im Falle des § 2003 die Erteilung der Auskunft
    verweigert oder absichtlich in erheblichem Maße verzögert.

(2) Ist die Angabe der Nachlaßgegenstände unvollständig, ohne daß ein
    Fall des Absatzes 1 vorliegt, so kann dem Erben zur Ergänzung eine
    neue Inventarfrist bestimmt werden.