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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 34

    Ein Mitglied ist nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlußfassung die
    Vornahme eines Rechtsgeschäfts mit ihm oder die Einleitung oder
    Erledigung eines Rechtsstreits zwischen ihm und dem Vereine
    betrifft.