•  Back 
  •  Vereine 
  •  Index 
  •  Tree View 
  •  Cross references 
  •  Hilfe 
  •  Show info about hypertext 
  •  View a new file 
Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
Nodes       : 2530
Index Size  : 56970
HCP-Version : 3
Compiled on : Atari
@charset    : atarist
@lang       : 
@default    : 
@help       : Hilfe
@options    : -i -n -s +z -t4
@width      : 75
View Ref-File§ 30

    Durch die Satzung kann bestimmt werden, daß neben dem Vorstande für
    gewisse Geschäfte besondere Vertreter zu bestellen sind. Die
    Vertretungsmacht eines solchen Vertreters erstreckt sich im Zweifel
    auf alle Rechtsgeschäfte, die der ihm zugewiesene Geschäftskreis
    gewöhnlich mit sich bringt.