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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 11

    Ein minderjähriges Kind teilt den Wohnsitz der Eltern; es teilt
    nicht den Wohnsitz eines Elternteils, dem das Recht fehlt, für die
    Person des Kindes zu sorgen. Steht keinem Elternteil das Recht zu,
    für die Person des Kindes zu sorgen, so teilt das Kind den Wohnsitz
    desjenigen, dem dieses Recht zusteht. Das Kind behält den Wohnsitz,
    bis es ihn rechtsgültig aufhebt.