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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 1831

    Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das der Vormund ohne die
    erforderliche Genehmigung des Vormundschaftsgerichts vornimmt, ist
    unwirksam. Nimmt der Vormund mit dieser Genehmigung ein solches
    Rechtsgeschäft einem anderen gegenüber vor, so ist das
    Rechtsgeschäft unwirksam, wenn der Vormund die Genehmigung nicht in
    schriftlicher Form vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus
    diesem Grunde unverzüglich zurückweist.