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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 1830

    Hat der Vormund dem anderen Teile gegenüber der Wahrheit zuwider die
    Genehmigung des Vormundschaftsgerichts behauptet, so ist der andere
    Teil bis zur Mitteilung der nachträglichen Genehmigung des
    Vormundschaftsgerichts zum Widerrufe berechtigt, es sei denn, daß
    ihm das Fehlen der Genehmigung bei dem Abschlusse des Vertrags
    bekannt war.