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  •  Besondere Vorschriften für das nichteheliche Kind und seine Mutter 
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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 1615m

    Stirbt die Mutter infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung,
    so hat der Vater die Kosten der Beerdigung zu tragen, soweit ihre
    Bezahlung nicht von dem Erben der Mutter zu erlangen ist.