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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 1615h

(1) Übersteigt der Regelunterhalt wesentlich den Betrag, den der Vater
    dem Kinde ohne Berücksichtigung der Vorschriften über den
    Regelunterhalt leisten müßte, so kann er verlangen, daß der zu
    leistende Unterhalt auf diesen Betrag herabgesetzt wird.
    Vorübergehende Umstände können nicht zu einer Herabsetzung führen.
    § 1612 Abs. 1 Satz 2 bleibt auch in diesem Falle unanwendbar.

(2) Die Herabsetzung des Unterhalts unter den Regelunterhalt läßt die
    Verpflichtung des Vaters, dem Kinde wegen Sonderbedarfs Unterhalt zu
    leisten, unberührt.