•  Back 
  •  Nichteheliche Abstammung 
  •  Index 
  •  Tree View 
  •  Cross references 
  •  Hilfe 
  •  Show info about hypertext 
  •  View a new file 
Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
Nodes       : 2530
Index Size  : 56970
HCP-Version : 3
Compiled on : Atari
@charset    : atarist
@lang       : 
@default    : 
@help       : Hilfe
@options    : -i -n -s +z -t4
@width      : 75
View Ref-File§ 1600m

    In dem Verfahren über die Anfechtung der Anerkennung wird vermutet,
    daß das Kind von dem Manne gezeugt ist, der die Vaterschaft
    anerkannt hat. Die Vermutung gilt nicht, wenn der Mann die
    Anerkennung anficht und seine Anerkennungserklärung unter einem
    Willensmangel nach § 119 Abs. 1, § 123 leidet; in diesem Falle ist
    § 1600o Abs. 2 Satz 1 und 2 entsprechend anzuwenden. Die
    Empfängniszeit bestimmt sich nach § 1592.