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Topic       : Das Bürgerliche Gesetzbuch
Author      : Ulli Gruszka
Version     : BGB.HYP 2.0 (21/05/95)
Subject     : Sachtexte
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View Ref-File§ 1586

(1) Der Unterhaltsanspruch erlischt mit der Wiederheirat oder dem Tod
    des Berechtigten.

(2) Ansprüche auf Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung für
    die Vergangenheit bleiben bestehen. Das gleiche gilt für den
    Anspruch auf den zur Zeit der Wiederheirat oder des Todes fälligen
    Monatsbetrag.